Ausfuhr/Export
Hürde Ausfuhr

Ihre Ware wurde an einen Kunden ins Drittland verkauft?
Sie wissen nicht, ob man für das überseeische Departement Martinique eine Zollanmeldung benötigt?
Ab wann benötige ich ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD)?
Alles Hürden, die wir gerne für Sie überspringen.
Dienstleistungen im Bereich Ausfuhr
- Erstellung von elektronischen Ausfuhranmeldungen (auch im vereinfachten Verfahren)
- Erstellung von unvollständigen Ausfuhranmeldungen
- Ablöse von unvollständigen Ausfuhranmeldungen
- Eintarifierung Ihrer Ware (auch ganzer Produktkataloge)
- Erstellung von nachträglichen Ausfuhranmeldungen
- Erstellung von elektronischen nachträglichen Korrekturen
- Erstellung von Ausgangs-Summarischen-Anmeldungen
- Elektronische Abfertigung nach Art 137 UZK-DA am Flughafen FRA
- Elektronische Abfertigung an allen deutschen Flughäfen (Ausgangszollstellen)
- Mindermengengestellung
- Manuelle nachträgliche Erledigung nach der FUP-Meldung vom Zoll

Sie erreichen uns 24/7 unter +49 304 397 387 0.
Mo – Fr von 7 bis 17 Uhr auch unter +49 304 397 387 450.
Sie erreichen uns 24/7 unter
+49 304 397 387 0.
Mo – Fr von 7 bis 17 Uhr auch unter
+49 304 397 387 450.
Unser Team überwacht 24/7 alle Exportsendungen, kümmert sich um die Abfertigung an allen deutschen Flughäfen, organisiert und überwacht jede Sendung bei Kontrollmaßnahmen des Zolls und lässt den Vorgang erst wieder aus den Augen, wenn dieser komplett abgeschlossen ist und Sie als unser Kunde Ihren Ausgangsvermerk elektronisch vorliegen haben.
Sollte es selbst da zu Problemen kommen, erledigen wir für Sie die Kommunikation mit den Zollbehörden und erwirken einen alternativen Ausgangsvermerk.